Das Angebotsprotokoll

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Nutzung des digitalen Bietprotokolls beim Verkauf von Wohnimmobilien für NVM-Makler verpflichtend.
Das bedeutet: Gibst du ein Gebot für ein Haus ab, erhältst du Einblick in den Bietverlauf. Dadurch wird der Kaufprozess bei einem NVM-Makler für alle Beteiligten transparent. Alle Gebote von Kaufinteressenten werden automatisch in einem anonymisierten digitalen Bietprotokoll erfasst.

Dieses Protokoll enthält alle abgegebenen Gebote (inklusive beweglicher Sachen) mit Zeitpunkt des Eingangs, eventuellen Vorbehalten sowie der Angabe, ob der Kaufinteressent eine persönliche Nachricht hinzugefügt hat. Der konkrete Inhalt von Vorbehalten und/oder persönlichen Nachrichten wird nicht im Protokoll angezeigt.

Nachfolgend findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bietprotokoll.

Was ist das Bietprotokoll?

Das Bietprotokoll ist eine digitale Übersicht über Move.nl, in der alle eingegangenen Gebote für eine Immobilie einsehbar sind. Es ist für den Verkäufer und für Kaufinteressenten bestimmt und sorgt für einen transparenteren Verkaufsprozess.

Das Protokoll enthält unter anderem:

  • Alle Gebote (anonymisiert) mit exaktem Datum und Zeitpunkt der Abgabe

  • Die Höhe jedes Gebots sowie etwaige Bedingungen

  • Das letztlich angenommene Gebot

Warum wurde es eingeführt?

In dem angespannten Wohnungsmarkt der vergangenen Jahre ist das Vertrauen in die Integrität des Kaufprozesses teilweise gesunken. Durch mehr Transparenz und klare Regeln soll dieses Vertrauen wiederhergestellt werden.

Für welche Transaktionen gilt das Bietprotokoll?

Das Bietprotokoll gilt beim Verkauf von Wohnhäusern und Wohnungen (Bestandsimmobilien), sofern der (Kauf-)Interessent und/oder der Verkäufer eine Privatperson ist.

Nicht anwendbar ist es bei:

  • Neubauprojekten

  • Ferien- und Freizeitimmobilien

  • Betriebswohnungen

  • Garagenboxen

  • Baugrundstücken

  • Wohn-/Gewerbeimmobilien

  • (Landwirtschaftlichen) Gewerbeobjekten ohne Wohnbestimmung

Wann wird das Bietprotokoll zur Verfügung gestellt?

Das Bietprotokoll ist nach Ablauf der gesetzlichen Bedenkzeit und/oder nach Erfüllung der auflösenden Bedingungen für alle Kaufinteressenten über ihr persönliches Move.nl-Dossier verfügbar.

Wer hat Anspruch auf Einsicht?

Nur Kaufinteressenten, die tatsächlich ein Gebot abgegeben haben, haben Anspruch auf Einsicht. Interessenten, die lediglich eine Besichtigung durchgeführt, aber kein Gebot abgegeben haben, erhalten keinen Zugang zum Bietprotokoll.

Wie erhalte ich Zugang?

Für jeden Interessenten wird über Move.nl ein digitales Immobilien-Dossier eingerichtet. Gebote können über dieses Move.nl-Besichtigungsdossier abgegeben werden. Sobald die Immobilie endgültig verkauft ist, wird das Bietprotokoll automatisch in diesem Account angezeigt.

Gilt das Bietprotokoll auch bei stiller Vermarktung?

Ja, auch bei Immobilien in der stillen Vermarktung ist das Bietprotokoll verpflichtend. Hast du noch Fragen zum Bietprotokoll? Wir helfen dir gerne weiter – nimm gerust Kontakt mit uns auf.